Rechtsprechung
   SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19139
SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15 (https://dejure.org/2017,19139)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15 (https://dejure.org/2017,19139)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 24. April 2017 - S 27 AS 1757/15 (https://dejure.org/2017,19139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Thüringen

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 52 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 1, § 195 BGB, § 197 Abs 1 Nr 3 BGB
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von Vorverfahrenskosten - Freistellungsanspruch - Durchsetzbarkeit - Möglichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede - Beurteilungszeitpunkt für notwendigen Kosten - Verjährungsfrist - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • SG Nordhausen, 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Eine solche vollwirksame und bei Rechnungslegung auch durchsetzbare Gebührenforderung des Rechtsanwalts zählt aber grundsätzlich zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X. Auch liegt hier kein Fall eines Verstoßes der Klägerin gegen die Kostenminderungspflicht vor, der dazu führte, dass die zur Festsetzung beantragten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig" zu erstatten wären (a.A. SG Berlin v. 20.08.2014 - Az. S 204 AS 14829/13; SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14 und v. 16.01.2017 - Az. S 31 AS 2363/14).

    Auch aus dem Rechtsgedanken des § 768 Abs. 1 S. 1 BGB folgt nicht, dass im Rahmen des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X schon bei Möglichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede durch den Erstattungsberechtigten keine notwendigen Kosten mehr vorlägen (a.A. SG Nordhausen v. 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14, juris Rn. 22).

    Der Anspruch auf Kostenerstattung nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X unterliegt der Verjährung und wäre, wenn er verjährt ist und sich der Erstattungspflichtige hierauf beruft, nicht durchsetzbar (so im Ergebnis auch SG Nordhausen v. 16.01.2017 - Az. S 31 AS 2363/14).

    § 52 Abs. 2 SGB X ist nicht anwendbar, weil kein Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X vorliegt: Es werden keine Ansprüche eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers festgestellt (so auch zutreffend SG Nordhausen v. 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14, juris Rn. 15).

    Indes spricht diese Regelung von "rechtskräftiger" Feststellung, wodurch klar wird, dass § 197 Abs. 1 Nr. 3 auf eine Feststellung von Ansprüchen durch Gerichte und nicht durch Verwaltungsbehörden abstellt (ebenso SG Nordhausen v. 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14, juris Rn. 16).

    Gegenüber der Anwendung von § 195 BGB (so SG Nordhausen v. 16.01.2017 - S 31 AS 2363/14, juris Rn. 17) hält die erkennende Kammer aber eine analoge Anwendung von § 45 Abs. 1 SGB I für naheliegend.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Vielmehr spricht nach Ansicht der Kammer bereits der Wortlaut der Vorschrift dafür, den Begriff der Notwendigkeit im Rahmen des § 63 SGB X nur auf die exante-Beurteilung der Rechtsverfolgungs- bzw. Rechtsverteidigungsmaßnahmen selbst zu beziehen (in diese Richtung deutend BVerwG v. 16.10.1980 - Az. 8 C 10.80; in diese Richtung interpretierbar auch BSG v. 01.07.2009 - Az. B 4 AS 21/09 R, wonach sich die Notwendigkeit auf die Höhe der Kosten bezieht; ausdrücklich auch Kopp/Ramsauer, § 80 VwVfG Rn. 50 und Roos, in: von Wulffen, § 63 SGB X Rn. 13: keine ex-post-Beurteilung der Notwendigkeit durch die Behörde oder das Gericht).

    Ein Gutachten nach § 14 Abs. 2 RVG war durch das Gericht nicht einzuholen (BSG v. 01.07.2009 - Az. B 4 AS 21/09 R mwN.).

    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R mwN.; ständige Rechtsprechung des LSG Thüringen, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 73a SGG Rn. 13 f.; Mayer, in: Gerold/Schmidt, § 14 RVG Rn. 12).

  • SG Berlin, 20.08.2014 - S 204 AS 14829/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Eine solche vollwirksame und bei Rechnungslegung auch durchsetzbare Gebührenforderung des Rechtsanwalts zählt aber grundsätzlich zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X. Auch liegt hier kein Fall eines Verstoßes der Klägerin gegen die Kostenminderungspflicht vor, der dazu führte, dass die zur Festsetzung beantragten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig" zu erstatten wären (a.A. SG Berlin v. 20.08.2014 - Az. S 204 AS 14829/13; SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14 und v. 16.01.2017 - Az. S 31 AS 2363/14).

    SG Berlin v. 20.08.2014 - Az. S 204 AS 14829/13, juris Rn. 15 - vertritt hierzu die Ansicht, dass die Regelung des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB Anwendung fände.

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Denn in diesem Fall bedingt der Einredecharakter der Verjährung, dass die Gebührenforderung weiterhin vollwirksam bestehen bleibt und auch durchsetzbar ist (vgl. BGH v. 02.10.2003 - Az. V ZB 22/03 sowie ausführlich BGH v. 27.01.2010 - Az. VIII ZR 58/09 mwN.).

    Denn aus dem Einredecharakter folgt gerade auch die Dispositionsfreiheit dessen, dem die Einrede zusteht, darüber, ob diese geltend gemacht werden soll oder nicht - tut er dies nicht, so hat allein die Tatsache, dass Verjährung eingetreten ist, keinerlei Auswirkungen auf das Bestehen oder die Durchsetzbarkeit des Anspruchs (siehe BGH v. 02.10.2003 - Az. V ZB 22/03 sowie ausführlich BGH v. 27.01.2010 - Az. VIII ZR 58/09 mwN.).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Denn in diesem Fall bedingt der Einredecharakter der Verjährung, dass die Gebührenforderung weiterhin vollwirksam bestehen bleibt und auch durchsetzbar ist (vgl. BGH v. 02.10.2003 - Az. V ZB 22/03 sowie ausführlich BGH v. 27.01.2010 - Az. VIII ZR 58/09 mwN.).

    Denn aus dem Einredecharakter folgt gerade auch die Dispositionsfreiheit dessen, dem die Einrede zusteht, darüber, ob diese geltend gemacht werden soll oder nicht - tut er dies nicht, so hat allein die Tatsache, dass Verjährung eingetreten ist, keinerlei Auswirkungen auf das Bestehen oder die Durchsetzbarkeit des Anspruchs (siehe BGH v. 02.10.2003 - Az. V ZB 22/03 sowie ausführlich BGH v. 27.01.2010 - Az. VIII ZR 58/09 mwN.).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Anerkannt ist insoweit auch, dass eine zuvor erfolgte Rechnungslegung des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten für die Geltendmachung des Anspruchs nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht erforderlich ist, sondern dass auch vor Rechnungslegung entsprechend § 257 BGB eine Freistellung von dem Gebührenanspruch über § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X begehrt werden kann (siehe nur BSG v. 02.12.2014 - Az. B 14 AS 60/13 R, SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14).

    Die Kammer sieht sich in ihrer Auffassung, dass allein die Möglichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede durch den Erstattungsberechtigten nicht dazu führen kann, dass keine notwendigen Kosten im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X mehr vorliegen, auch durch die Entscheidung des BSG v. 02.12.2014 - Az. B 14 AS 60/13 R - bestätigt.

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Die Kammer ist hierbei entgegen der Ansicht der Klägerin der Auffassung, dass sie zu einer umfassenden Prüfung der Billigkeit der anwaltlichen Gebührenrechnung auch dann befugt ist, wenn der Beklagte - wie vorliegend - der Gebührenrechnung nicht substantiiert und unter Bezifferung der seiner Auffassung nach billigen Gebühren entgegen getreten ist (vgl. dazu etwa SG Nordhausen v. 23.04.2015 - Az. S 12 SF 507/12 E, zurückgehend auf BGH v. 20.01.2011 - Az. V ZB 216/10).

    Das gerichtliche Kostenfestsetzungsverfahren, das dem Urkundsbeamten bzw. dem Rechtspfleger übertragen ist, ist auf die Klärung einfacher Fragen des Kostenrechts beschränkt und überdies stark formalisiert (vgl. BGH v. 20.01.2011 - Az. V ZB 216/10).

  • SG Nordhausen, 26.10.2015 - S 31 AS 818/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Erstattung von

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Anerkannt ist insoweit auch, dass eine zuvor erfolgte Rechnungslegung des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten für die Geltendmachung des Anspruchs nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht erforderlich ist, sondern dass auch vor Rechnungslegung entsprechend § 257 BGB eine Freistellung von dem Gebührenanspruch über § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X begehrt werden kann (siehe nur BSG v. 02.12.2014 - Az. B 14 AS 60/13 R, SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14).

    Eine solche vollwirksame und bei Rechnungslegung auch durchsetzbare Gebührenforderung des Rechtsanwalts zählt aber grundsätzlich zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X. Auch liegt hier kein Fall eines Verstoßes der Klägerin gegen die Kostenminderungspflicht vor, der dazu führte, dass die zur Festsetzung beantragten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig" zu erstatten wären (a.A. SG Berlin v. 20.08.2014 - Az. S 204 AS 14829/13; SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14 und v. 16.01.2017 - Az. S 31 AS 2363/14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 29 SF 552/11

    Untätigkeitsklage; Fortsetzung des Rechtsstreits und Wegfall des

    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Hiermit ist jedoch nach Überzeugung der Kammer lediglich gemeint, dass im Zeitpunkt der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die für die Zwecke der Rechtsverfolgung nutzlos und offenbar nur dazu angetan sind, dem Prozessgegner Kosten zu verursachen bzw. der Maximierung des Honorars des Prozessbevollmächtigten zu dienen (so zutreffend LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2012 - Az. L 29 SF 552/11).

    Soweit ersichtlich, ist auch in der Rechtsprechung abgesehen von den zitierten Entscheidungen des SG Nordhausen und des SG Berlin weitgehend nur dann von einem für die Kostenerstattung relevanten Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht ausgegangen worden, wenn bei der Prozessführung bzw. Rechtsverfolgung selbst Maßnahmen ergriffen wurden, die mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Prozessführung nicht vereinbar sind (vgl. VGH Mannheim v. 28.02.1991 - Az. NC 9 S 98/90 - NVwZ-RR 1992, 388; OVG Berlin v. 07.02.2001 - Az. 3 K 17/00 - NVwZ-RR 2001, 613; LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2012 - Az. L 29 SF 552/11; SG Berlin v. 26.03.2012 - Az. S 91 AS 13629/11).

  • OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08
    Auszug aus SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15
    Somit hat auch ein zur Erstattung verpflichteter Dritter auf einen verjährten Anspruch grundsätzlich zu leisten, solange durch den Berechtigten die Einrede der Verjährung nicht erhoben ist (So für den Fall des prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 164 VwGO: BayVGH v. 14.07.2003 - Az. 15 C 03.947; OVG Sachsen v. 08.02.2012 - Az. 5 E 56/10; für den Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO OLG Naumburg v. 29.08.2001 - Az. 13 W 439/11; OLG Frankfurt/Main v. 29.07.2010 - Az. 15 W 18/10; OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08).

    Zu denken ist hier beispielsweise an den Wunsch, auch zukünftig die geschäftliche Beziehung aufrecht zu erhalten, oder schlicht den Wunsch, die erbrachte Leistung trotz des Zeitablaufs vergütet zu sehen (vgl. nur die Erwägungen von OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08 für Vergütungsansprüche eines Sachverständigen).

  • LSG Thüringen, 17.12.2010 - L 6 SF 808/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Umfang

  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 6 SF 1983/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und

  • SG Nordhausen, 23.04.2015 - S 12 SF 507/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Darlegungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf

  • OVG Berlin, 07.02.2001 - 3 K 17.00
  • SG Berlin, 26.03.2012 - S 91 AS 13629/11

    Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von Kosten für mehrere isoliert gebliebene

  • OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10

    Notwendigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegen einen anwaltlichen

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dass bei dieser Lage dem Interesse der Behörde, einen sozialrechtlich nicht verjährten (dazu sogleich unter 6.) Kostenerstattungsanspruch nicht mehr erfüllen zu müssen, ungeachtet der gesetzlichen Wertung des § 63 Abs. 2 SGB X regelmäßig Vorrang gebührt vor dem Interesse eines Widerspruchsführers an der Aufrechterhaltung der Vertrauensbeziehung zu seinem Bevollmächtigten, ist nicht zu erkennen; das gilt erst Recht, wenn dieser - wie hier - einen Gebührenverzicht nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO für den Fall eines erfolglosen Widerspruchs in Aussicht stellt, um dem Widerspruchsführer die Verfolgung seiner Rechte zu erleichtern (ebenso im Ergebnis SG Nordhausen vom 24.4.2017 - S 27 AS 1757/15 - AGS 2017, 435, 437 f; SG Neubrandenburg vom 12.4.2018 - S 12 AS 1010/17 - ASR 2018, 156 RdNr 36 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2018 - L 10 AS 360/16 - juris RdNr 29 ff; ebenso zur Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO OLG Koblenz vom 28.7.2008 - 14 W 374/08 - MDR 2008, 1179; OLG Frankfurt vom 29.7.2010 - 15 W 18/10 - NJW-RR 2011, 499, 500; aA dagegen Feddern in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 63 RdNr 84) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Zudem teilt der Senat die in der Rechtsprechung geäußerten rechtssystematischen Bedenken im Hinblick auf den Eingriff in die Dispositionsfreiheit desjenigen, dem die Einrede zusteht (vgl SG Nordhausen, Urteil vom 24. April 2017, S 27 AS 1757/15, RdNr 27; SG Neubrandenburg, Urteil vom 12. April 2018 - S 12 AS 1010/17, beide juris), der billigenswerte Gründe haben kann, die Einrede der Verjährung gerade nicht zu erheben.
  • SG Neubrandenburg, 12.04.2018 - S 12 AS 1010/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Die Kammer verweist zur Begründung ergänzend auf die Ausführungen des SG Nordhausen in seinem Urteil vom 24. April 2017 - S 27 AS 1757/15 -, juris, Rn. 26, in welchem ausgeführt wird, dass der Begriff der Notwendigkeit im Rahmen des § 63 SGB X bereits dem Wortlaut nur auf die ex-ante-Beurteilung der Rechtsverfolgungs- bzw. Rechtsverteidigungsmaßnahmen selbst zu beziehen sei.

    Das spricht auch für die Auslegung des Begriffspaars "notwendige Aufwendungen" ex-ante und nicht ex-post (vgl. hierzu o. g. Urteil des SG Nordhausen vom 24. April 2017 - S 27 AS 1757/15 -, juris, Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht